Schulunfall
Nach einem Schulunfall ist ausschließlich ein Durchgangsarzt zuständig. Zuzahlungen zu Arznei- und Heilmitteln fallen nicht an. Ärzte und Apotheker rechnen direkt mit der Unfallkasse Hessen ab. Es muss keine Versichertenkarte vorgelegt werden. Wir informieren Sie gerne, wenn Sie Fragen dazu haben.