Hardtwaldschule Seulberg / Friedrichsdorf

Schulunfall

Nach einem Schulunfall muss bei einem Arztbesuch keine Praxisgebühr (10 Euro) bezahlt werden. Auch Zuzahlungen zu Arznei- und Heilmitteln fallen nicht an. Nach wie vor ist die gesetzliche Unfallversicherung von den seit 1.1.2004 geltenden Änderungen für die Krankenkassen nicht betroffen. Ärzte und Apotheker rechnen direkt mit der Unfallkasse Hessen ab. Es muss auch keine Versichertenkarte vorgelegt werden.