Lernmittelfreiheit
Die an der Schule eingeführten Schulbücher werden den Schülern zum Gebrauch für ein Schuljahr kostenfrei überlassen. Schulbücher sind Eigentum des Landes Hessen. Da sie mehrere Jahre benutzt werden müssen, sollen sie pfleglich behandelt und mit einer (nicht selbstklebenden) Schutzfolie eingebunden werden. Bei Verlust oder Beschädigung müssen die Bücher auf eigene Kosten ersetzt werden. Arbeitshefte, in die die Kinder hineinschreiben, müssen von den Eltern bezahlt werden. Nach Absprache am Elternabend erfolgt eine Sammelbestellung.