Handy- / Smartwatchverbot
Bitte beachten Sie, dass das Mitbringen oder Tragen von Handy und Smartwatch zur Vermeidung von Ablenkung, Streit und Diebstahl in unserer Schule nicht gestattet ist.
Kinderuhren mit einer Abhörfunktion sind verbotene Telekommunikationsanlagen nach § 8 Absatz 1 Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG).
Sollten wir Handys bei Kindern sehen, werden sie von uns verwahrt und können durch die Eltern während der Öffnungszeiten des Sekretariats wieder abgeholt werden.