Hardtwaldschule Seulberg / Friedrichsdorf

Entschuldigungen/Erkrankung

Ist ein Kind krank und kann die Schule nicht besuchen sollte der/die Klassenlehrer/in informiert werden. Dies kann z.B. durch ein anderes Kind zunächst mündlich geschehen oder durch einen Anruf im Sekretariat. Auch können Sie Ihr Kind per Email an die Schule entschuldigen. Spätestens am dritten Versäumnistag sollte eine schriftliche Erklärung vorliegen. Nur bei ansteckenden, meldepflichtigen Infektionskrankheiten (z.B. Kopfläuse, Masern, Scharlach etc.) ist eine Bescheinigung des behandelnden Arztes für den erneuten Schulbesuch nötig.

Bitte melden Sie und (freiwillig) Corona-Erkrankungen Ihres Kindes, damit wir entsprechende Schutzmaßnahmen in den Klassen vornehmen können.