Hardtwaldschule Seulberg / Friedrichsdorf

Schulunfall

Zuzahlungen zu Arznei- und Heilmitteln fallen bei einem Schulunfall nicht an. Nach wie vor ist die gesetzliche Unfallversicherung von den seit 1.1.2004 geltenden Änderungen für die Krankenkassen nicht betroffen. Ärzte und Apotheker rechnen direkt mit der Unfallkasse Hessen ab. Es muss auch keine Versichertenkarte vorgelegt werden.