Beurlaubung
Beurlaubungen, die über zwei Tage hinausgehen, müssen grundsätzlich schriftlich bei der Schulleiterin beantragt werden. Beurlaubungen vor oder nach den Ferien sind in der Regel ausgeschlossen.
Beurlaubungen, die über zwei Tage hinausgehen, müssen grundsätzlich schriftlich bei der Schulleiterin beantragt werden. Beurlaubungen vor oder nach den Ferien sind in der Regel ausgeschlossen.